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Bitte bringen Sie uns zu jeder ersten Behandlung in einem neuen Quartal, also jeweils ab dem
1. Januar 1. April 1. Juli 1. Oktober
Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Gerne nehmen wir auch den Überweisungsschein Ihres Hausarztes.
Nur nach Vorlage der Krankenversichertenkarte oder bei Vorlage einer Überweisung Ihres Hausarztes bzw. eines anderen Facharztes dürfen wir auf Rechnung Ihrer Krankenkasse Leistungen erbringen.
Die Vorlage einer Quittung über die bei einem anderen Arzt bereits gezahlte Praxisgebühr dürfen wir nicht mehr akzeptieren
Sie können auch im Erstkontakt bei uns die Praxisgebühr von €10.- bezahlen. Sie erhalten dann bis zum Quartalsende von uns alle benötigten Überweisungen.
Legen Sie uns weder Ihre Versichertenkarte noch eine Überweisung vor, gehen wir davon aus, dass Sie eine Privatrechnung wünschen.
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